Gutachten über Schiedsgerichte TTIP verstößt gegen Grundgesetz – Julia Maria Amberger

Der frühere Verfassungsrichter Broß hält Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen für verfassungswidrig. Völkerrechtler widersprechen ihm.

BERLIN taz | Schiedsgerichte, wie sie in den Freihandelsabkommen Ceta mit Kanada und TTIP mit den USA vorgesehen sind, verstoßen gegen das Grundgesetz und kollidieren mit Prinzipien des Völkerrechts. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des früheren Verfassungsrichters Siegfried Broß im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung, die am Montag vorgestellt wurde.

„Deutschland und die EU dürfen keine Abkommen abschließen, die Klauseln über den Investorenschutz und Schiedsgerichte enthalten“, fordert Broß, der bis 2010 Richter am Bundesverfassungsgericht war. Daran ändere sich auch nichts, wenn die EU-Kommission die umstrittene Klausel überarbeiten will. „Die einzige rechtskonforme Alternative könnten staatlich besetzte Schiedsgerichte sein“, sagt er.

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Seiner Analyse zufolge kollidieren die geplanten Regelungen an folgenden Punkten: Erstens verletze die umstrittene Investorenschutzklausel das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Denn nach deutschem Verfassungsrecht dürften allein ordentliche Gerichte über Klagen gegen Staaten entscheiden.

Zweitens schließe auch das Völkerrecht Klagen von Unternehmen gegen Staaten vor privaten Schiedsgerichten aus – Privatpersonen und Unternehmen seien „nur mittelbar über den jeweiligen Heimatstaat am Völkerrechtsverkehr beteiligt oder betroffen“, heißt es dort.

Autonome Rechtsordnung
Drittens warnt Broß davor, dass Schiedsgerichte eine autonome Rechtsordnung schaffen, deren Urteile „parlamentarische Mitwirkung und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“ unterliefen. Zudem kritisiert er in der Studie, dass die Prozesse von Schiedsgerichten und in vielen Fällen sogar die Schiedssprüche geheim seien: „Öffentliche Verhandlungen gehören zu den elementaren Qualitäten rechtsstaatlicher Gerichtsverfahren“, sagt Broß.

Deshalb müsse jetzt ein ständiges Gericht gebildet werden, bei dem parlamentarisch legitimierte Richter über Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Unternehmen und Staaten entscheiden. Indem man die Zuständigkeit klar festlege, könne man so auch verhindern, dass Urteile auf Grundlage von Investitionsschutzabkommen mit EU-Regeln kollidieren.

Angesichts der Studie stellt sich die Frage, warum der Europäische Gerichtshof noch nicht Stellung bezogen hat – wo doch die EU das umstrittene Kapitel in 3.000 derartige Verträge geschrieben hat, allein Deutschland hat mit 130 Staaten Investorenschutzabkommen abgeschlossen.

Laut Broß hätten in den letzten Jahren vor allem Juristen, die in Schiedsverfahren involviert sind, über ebendiese geforscht. „Über Jahrzehnte hinweg hat sich so ein interessiertes Umfeld zugunsten der privaten Schiedsgerichte entwickelt“, sagt er. Erst aufgrund von Bürgerinitiativen sei eine wissenschaftliche Debatte in Gang gekommen. So kam etwa eine von Attac in Auftrag gegebene Studie des Völkerrechtlers Andreas Fischer-Lescano vom Oktober 2014 zu dem Ergebnis, dass Ceta gegen das Grundgesetz verstoße.

Widerspruch von anderen Seiten
Stephan Schill vom Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht in Heidelberg ist da anderer Meinung. Im September 2014 kam er in einem Gutachten im Auftrag des Wirtschaftsministeriums zu dem Ergebnis, dass die Klauseln zum Investorenschutz in Ceta gar nicht so problematisch seien, da sie ausländischen Investoren einen weniger umfassenden Schutz als bisher das deutsche Recht bieten.

„Zwar ist es tatsächlich verfassungsrechtlich problematisch, wenn Schiedsverfahren intransparent durchgeführt würden“, sagt Schill, der auf der Schlichterliste der internationalen Schiedsstelle der Weltbank geführt wird. Es sei aber vom Grundgesetz gedeckt, dass Deutschland in völkerrechtlichen Verträgen Kompetenzen abgibt. Die Verfassung dürfe dadurch jedoch nicht in ihrem Kern ausgehöhlt werden.
http://www.taz.de/Gutachten-ueber-Schiedsgerichte/!153114/

Die „SZ“ schließt ihre Kommentarfunktion – Jan Jasper Kosok

Frontalunterricht Die Süddeutsche Zeitung will in Zukunft auf ihrem Online-Angebot „direkter“ kommunizieren. Für den Leser heißt das: nur gucken, nicht anfassen —>
https://www.freitag.de/autoren/jan-jasper-kosok/die-sz-schliesst-ihre-kommentarfunktion
Dieser Beitrag erschien in
Ausgabe 37/14

You cant have the cake and eat the cake – Journalisten/Zeitungen bedienen sich des Netzes – in Form von e-papers – wollen aber wie bisher in der Papierausgabe weiter alles in der Hand behalten. Letzteres funzt nicht – da das Netz offen ist – ; eine „Zensur“ nicht kennt. Es herrscht wie hier schon angeführt – Meinungsfreiheit iS von Art 5 GG. Woher also – statt weiterscrollen – das Ansinnen – zu Schreddern, in welcher Form auch immer? The arroganz of power – ist des Rätsels Lösung – Journalisten, die gewöhnlich allenfalls 2mm tiefer als die User/Leser pflügen – halten sich für die Berufeneren. Das Befeuert die soziologische Grundeinsicht – das Systeme (Bahn, Schulen, Unis, Zeitungen … usw usf) prima ohne die ohnehin störenden (Be)nutzer auskommen; ja diese gern elemenieren wollen. Dies um so mehr – als eine nicht erhebliche Zahl von Nutzern – häufig berufs/sach-bedingt – mehr drauf haben, als die Journalisten selbst*. Das zu akzeptieren fällt nicht leicht und so wird über fehlenden Mehrwert – was immer das sein mag – und die Menge der scheinbar inakzeptablen Beträge schwadroniert. Kurz – die Journaille will die Vorteile des Netzes nutzen – aber nicht die Konsequenzen akzeptieren; das solches mit Arbeit verbunden ist – so what. Aber hört auf Stacheldraht in Schmierseife zu verpacken – den SZ-wie den FAZ-Leuten paßt die ganze Richtung nicht – der Rest ist für die Galerie;-) * ich rede da nicht wie der Blinde von der Farbe – eine auch über die Jahre gelegentlich gelesene Edelfeder ließ mal coram publico auf einer Tagung scheinbar altersweise eine mit vielen Beispielen gespickte Philippika auf ein ganzes System und seine Betreiber los -; es endete zum allgemeinen Entsetzen auch der Gutwilligsten in einem Fiasko – für ihn. Er hatte ganz überwiegend das meiste nicht verstanden und so waren dementsprechend seine Schlüsse – ein Schuß in den Ofen. & ich glaube, daß das kein Einzelfall ist – sondern für viele (Berufs)felder gilt – wie auch anders, wenn frauman sich dorten halt nicht nur kursorisch damit beschäftigt; und Meinungen – Meinungen über Wirklichkeiten gibt es naturgemäß unendlich viele ( ~H.Hesse;/)

@TAO TREVELLER

„Meinungen über Wirklichkeiten gibt es naturgemäß unendlich viele ( ~H.Hesse;/)“

Wenn Sie nicht dagegen haben, werde ich dieses Hesse-Zitat als mein neues Motto verwenden.
Die Journalisten haben, „wie“ wir alle, noch einen langen Lernprozess vor sich.
Ich sehe es auch so, dass viele Nutzerbeitraege mehr Substanz und Witz haben, als diejenigen der Hausredakterure – obschon naturgemaess auch sehr viel mehr Unbrauchbares dabei ist.
Jedenfalls sinken die Hausredakteure in der Tat irgendwo ins Mittelfeld ab. Was auch an den Themen liegt, die sie bearbeiten. Selten setzen sie Massstaebe oder wirken inspirierend.

@TAO TRAVELLER 😉 ok – aber das ~ soll zeigen – paraphrasiert:/)
also aus dem Kopp –
Meng Hsiä „es gibt die Wirklichkeit – das ist nicht zu bezweifeln
aber Wahrheiten – also Meinungen über die Wirklichkeit gibt es unendlich viele“
also hier wird frauman sicher fündig  –http://www.hhesse.de/media/files/01_china.pdf
(sorry – bin halt’n fauler Sack;)
alles wunderbar vertont by Peter Hamel Hesse Between
http://m.youtube.com/watch?v=LWIcw6uxVYo
so long;<)