Kommentar Urteil Richterbesoldung Richter schützen Richter – Christian Rath

Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil zur RichterbesoldungDie Karlsruher Entscheidung zu den Richtergehältern ist mehr als ein Nischenurteil. Es ist eine Blaupause für die Beamtenbesoldung.

„. . .Ist schon jemand auf die Idee gekommen, dass die Richter_innen hier befangen sein könnten? . .“

Doch – doch – aber da liegt der Hase nicht oder – ok doch – nur ein wenig im Pfeffer.
Die Überschrift – Richter schützen Richter – lädt zudem zu solcher Breitseite ein –
&“. . . eine relativ kleine – aber durchaus wichtige – Berufsgruppe. . .“
befeuert das ganze noch. Aber gemach.

Die Gewalt – die vom Volke ausgeht – wird durch die drei Gewalten ausgeübt.
Und die Ausübung der sogenannte Dritte Gewalt – die Rechtsprechung – ist den Richtern übertragen (- also nicht etwa den Gerichten!).

War Montesquieu die Dritte Gewalt noch „die Gewalt Null“ – ist nicht zuletzt aufgrund des Versagens der Justiz im Dritten Reich und in der Erkenntnis, daß Rechtsprechung nicht – lediglich positivistischer – Gesetze/Normenvollzug ist (man denke nur an das Arbeitsrecht – als klassisches Richterrecht),
Ist nach dem Grundgesetz die Stellung der Richter als die „Ausüber“ Dritte Gewalt längst eine andere.

Die Frage ist zugespitzt also:
Können die 1. und die 2. Gewalt im Doppelpaß die ihnen eh quergehende Dritte Gewalt sozial abhängen?
Diese Frage ist nicht neu.
So haben die hessischen Richter – staatsstreichartig – mit eben dieser Argumentation für die Richter eine eigenständige Besoldung – die R-Besoldung erstritten;
(zu andauernden Wut der Beamtenschaft “ jaja, ihr habt ja eine höhere Eingangsbesoldung (R 1 > A 14)“*)

Wie also da herausfinden?
Die portugisischen Richter haben bis zum Obersten Gericht gestreikt (!!)
und wenn ichs recht noch weiß –
ihre Besoldung an Anlehnung ans Mister-/Staatsekretäre-Salär erstritten.

Daß es nicht zu solch Äußerem kommen mußte –
verdankt sich Hans Kelsen & ja – Konrad Adenauer!
Hans Kelsen – nicht nur der Vater des modernen Völkerrechts –
schuf nach WK I die österreichische Verfassung
(dem Vernehmen nach hatte er nicht viel mehr als einen Koch dabei;)
Und darin – Ein staats-wie verfassungsrechtliches Novum –
so etwas wie ein Verfassungsgericht – Das ist die Folie.
Das gefiel Ol Conny – der ihn an die Kölner Unis holte – ehe die Nazis ihn rausschmissen.
(vgl. http://www.taz.de/Ingo-Muellers-Buch-Furchtbare-Juristen/!145483/ → Lowandorder)

Was Conny – trotz später Globke – und die Mütter und Väter des GG nicht oder gerade nicht davon abhielt, Karlsruhe zu installieren – bekanntlich ein Zwitter – !!
(kann den Gesetzgeber aushebeln wg Verstoß gegen die Verfassung usw;
(Und Ol Conny dürfte ob seiner Blamage in K-town mit seinem Staatsfernsehen ZDF – häufigst in die Tischkante gebissen haben – zusammen mit Onkel Herbert Wehner;)

Also wer – wenn nicht dieser Zwitter –
wäre berufen in diesem Streit der drei Gewalten Nägel mit Köppen zu machen?!

Und das in einer mehr als moderaten Form – nämlich lediglich den Rahmen absteckend.

Ps * – um die Verbissenheit gerade auf seiten der 1.&2.-Gewalt plastisch werden zu lassen,
sei kolportiert – daß ein nicht unbedeutendes MdL – eine in Robe vor dem Landtag demonstrierende Richterin – anherrschte:“ Sie haben doch mal Jura studiert“.
Mein Replikvorschlag. “Na – Sie  ja ganz offensichtlich nicht!“ entfiel ob deren Höflichkeit.

http://www.taz.de/Kommentar-Urteil-Richterbesoldung/!159368/

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