Das Verfahren wird kurz sein: Entweder lässt sich der Partei keine konkrete Gefahr nachweisen oder sie wird verboten, weil sie demokratiefeindlich ist.
„…Das Verfahren wird kurz sein: Entweder lässt sich der Partei keine konkrete Gefahr nachweisen oder sie wird verboten, weil sie demokratiefeindlich ist.…“
„…demokratiefeindlich…“¿
Mit Verlaub – gehts vielleicht etwas weniger
salopp-ungenau?!
„…Die freiheitliche demokratische Grundordnung muss danach durch ein verfassungswidriges Verhalten gefährdet sein, um ein Verbot aussprechen zu können.[1] Eine bloße verfassungsfeindliche Haltung reicht nicht aus…“
„Eine Partei ist nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie die obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung […] nicht anerkennt; es muß vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen.“
Phantasieschöpfungen – gar Jargon – verbieten sich – gerade aus unguten Erfahrungen in der Vergangenheit – verfassungswidrig – reicht.
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@FRIEDRICH ZOLLER – NPD-Fahne – Besenstiel?
nee nee …der ist doch nur varoufakisfingerdick –
und würde eine schillysche oder gar schäublische wie heut demaiziersche
Kehrwoche in Karlsruhe ala long gar nicht durchstehen!