Private Straßenfinanzierung Rendite ohne Risiko – Malte Kreutzfeld

KRAUES220px-Bundesarchiv_Bild_183-1990-0711-300,_Günther_Krause_(CDU)Um Investoren an Investitionen zu beteiligen, will die Bundesregierung die Autobahnen an eine neue Gesellschaft übertragen. Das stößt auf Kritik.

 

Die Finanzseite ist die eine schlechte Seite der Medaille —
Weit problematischer aber ist, welcher Gerichtsbarkeit diese bisher nicht näher rechtlich definierten Bundesfernstraßengesellschaft(en) unterfallen.
Das hängt von deren rechtlichen Konstruktion ab.
Bisher unterfällt der Bau von Autobahnen uneingeschränkt der Gerichtsbarkeit der Verwaltungsgerichte – mit der Konsequenz, daß alle tatsächlichen wie rechtlichen Akte gemäß den Verwaltungsprozessualen Vorgaben uneingeschränkt der sog. Offizialmaxime, dem Untersuchungsgrundsatz der Verwaltungsgerichte unterliegen.Danach sind die staatlichen Behörden zur Herausgabe jeglicher Unterlagen auf Aufforderung der Gerichte verpflichtet.

Das wäre im Fall – wofür viel spricht – privatrechtlich konstruierter Gesellschaften (wie anders) komplett anders – weil das Instrument der Offizialmaxime in den Prozessen vor den Zivilgerichten dieser Art Gerichten – geschaffen für Rechtsstreite unter Privatrechtsträgern – gerade
nicht zu Verfügung steht; es gilt die Parteimaxime.
Dies hat schon in der Vergangenheit zu mehr als durchsichtigen Irritationen geführt.
Als nämlich der Verdacht aufkam – daß der Verkehrsminister Günther Krause sich bei der Vergabe der Autobahnraststätten habe bestechen lassen – stellte sich sein Ministerium kackfrech auf den Standpunkt – diese Vergabe sei Privatrecht – die Verwaltungsgerichte daher nicht zuständig!
Nachdem sich das homerische Gelächter in den Gerichtsfluren gelegt hatte und die angeforderten Akten rausgerückt waren – der Fall plan as plan can be war – ging der feine Herr.
So geht das – noch.
http://www.taz.de/Private-Strassenfinanzierung/!154556/

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