Am 28. September ist der „Right to know day“. Bei behördlicher Transparenz rangiert Deutschland sehr weit hinten.
Siggi Plopp – hat das alles doch abschließend beantwortet!
„Ach – Sie haben Unterschriften gesammelt und demonstrieren gegen etwas,
Was Sie noch gar nicht kennen!“
Das ist der Grundansatz: Nicht –
„Wir sind Bürger – & Leisten uns einen Staat – & Den bezahlen wir dann auch mittels Steuern & Abgaben!“
NEIN! – Der reaktionär-autoritäre Staat – leistet sich Bürger – Soweit diese nicht stören! Dafür erhebt der Staat Steuern!
(Büchner – Der Hessische Landbote)
Das – wurde lange vor den Info-Gesetzen verhandelt. In den 60/70er Jahren!
Bei der Schaffung der VerwaltungsverfahrensGesetze in Bund und Ländern.
Da saßen in den Behörden / der Justiz / der Wissenschaft /
kurz – staatlicherseits – die Anhäger/Überlebenden der Autoritär-Totalen – mindestens aber der totalitären Staatsauffassung noch fest im Sattel –
Allen voran Ernst Forsthoff (Der totale Staat) – Lieblingsschüler des Kronjuristen der Nazis – Carl Schmitt – Der Führer schützt das Recht!
& die übrige Carl-Schmitt-Fronde.
Die liberalen demokratischen bürgerfreundlichen ‚Kräfte‘ – vorweg Hans Julius Wolff & die sog. Freiburger Schule im Verfassungsrecht
Ehmke Hesse Häberle et al – Konnte sich demgegenüber gerade im
Verwaltungsverfahrensrecht – Den dazu ergehenden Gesetzen (VwVfG)
nicht durchsetzen.
Hinzukam – daß – anders als Karlsruhe zu den Freiheitsrechten –
Das Bundesverwaltungsgericht bei offen gebliebenen Zweifelsfragen –
Tendenziell ’staatstragend‘- Gegen – bürgerlich-freiheitliche Auslegung entschied
(z.B. Jahresfrist der Verjährung § 48 abs. 4 S 1 VwVfG) und fortbildete.
Von dieser reaktionären Folie sind die viel später unternommenen Versuche von Transparenz – zugunsten der Bürger zu betrachten & zu bewerten.
Kurz – Siggi takes it all;) Plopp!¡
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