Wer Missstände in der Firma meldet, ist in Deutschland nicht gesetzlich abgesichert. Ein DGB-Gutachten belegt: Das ist völkerrechtswidrig,
„…Der Wissenschaftler Andreas Fischer-Lescano bezieht sich in seiner Bewertung auf die UN-Konvention gegen Korruption, die OECD-Konvention zur Bestechungsbekämpfung oder die Europäische Menschenrechtskonvention. Dort werden genaue Angaben zum Schutz von Hinweisgebern gemacht. „Das deutsche Recht setzt diese Vorgaben bisher nicht ausreichend um“, sagt Fischer-Lescano…..“
Jau – issen Guter –
Wie – & nicht nur hierzu – auch ->
Dieter Deiseroth – Richter am Bundesverwaltungsgericht.
http://www.ialana.de/arbeitsfelder/whistleblowing/schutz-der-whistleblower/858-dieter-deiseroth-whistleblowing-und-ziviler-ungehorsam-im-demokratischen-verfassungsstaat
http://www.taz.de/DGB-Untersuchung-zu-Whistleblowern/!5249953/