Sigmar Gabriel will seine Partei für den Freihandelsdeal begeistern. Doch die EU-Kommissarin lehnt seine Forderungen ab.
Was mir in meinen Dumpfschädel – mit Verlaub – einfach nicht rein will –
da haben ja nicht so ganz Dumme schwere grundsätzliche rechtliche Bedenken sowohl in Hinblick auf die Bestimmungen des Grundgesetzes wie zudem die EU-Verträge vorgebracht –
auch ist hinlänglich bekannt – daß das politische System (in centro Exekutive/Parlament e Kommission) auf Bundes- wie EU-Ebene gerne hinter mehr oder weniger vorgehaltener Hand – sich sagen –
„Sollen doch die vier -Arschlöcher in Karlsruhe….(O-Ton Onkel Herbert Wehner) und . . .selbiges für den EuGH. . . Klarheit schaffen – ja bekannt soweit -aber sind die beiden Nummern TTIP und CETA in ihren Ausmaßen bei einem solchen operettenhaften Stil des Durchwinkens nicht ernsthaft geeignet – die wirklich allerletzten Reste des Vertrauens der Bürger in Sinnhaftigkeit und Effektivität demokratischer Prozesse zu zerstören!!
Es sei nochmals daran erinnert – daß sich der vor sich hin ruderende Siggi Plopp – noch vor ein paar Wochen die Stirn hatte – die Bürger , seine Wähler – den Souverän dieser Republik nach unserer Verfassung – unverhohlen mit den Wort zu verhöhnen:
„Die Demonstrieren gegen etwas, was sie gar nicht kennen.“
Es darf doch – da wir alle es ja jetzt wissen, was wir vorher schon qua leaks gekannt haben – ernsthaft die Frage ins Kalkül gezogen werden, ob nicht einer Prüfung – ob die Voraussetzungen des Art 20 Abs. 4 des Grundgesetzes – Widerstandsrecht – vorliegen – näher getreten werden sollte – ja muß?!
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Na – wieder den Malstrom angeworfen – echt lästig – 2.0
Was mir in meinen Dumpfschädel – mit Verlaub – einfach nicht rein will – da haben ja nicht so ganz Dumme schwere grundsätzliche rechtliche Bedenken sowohl in Hinblick auf die Bestimmungen des Grundgesetzes wie zudem die EU-Verträge vorgebracht – auch ist hinlänglich bekannt – daß das politische System (in centro Exekutive/Parlament e Kommission) auf Bundes- wie EU-Ebene gerne hinter mehr oder weniger vorgehaltener Hand – sich sagen –
“Sollen doch die vier -Arschlöcher in Karlsruhe….(O-Ton Onkel Herbert Wehner) und . . .selbiges für den EuGH. . . Klarheit schaffen – ja bekannt soweit – aber sind die beiden Nummern TTIP und CETA in ihren Ausmaßen bei einem solchen operettenhaften Stil des Durchwinkens nicht ernsthaft geeignet – die wirklich allerletzten Reste des Vertrauens der Bürger in Sinnhaftigkeit und Effektivität demokratischer Prozesse zu zerstören!!
Es sei nochmals daran erinnert – daß sich der vor sich hin ruderende Siggi Plopp – noch vor ein paar Wochen die Stirn hatte – die Bürger , seine Wähler – den Souverän dieser Republik nach unserer Verfassung – unverhohlen mit den Wort zu verhöhnen:
“Die Demonstrieren gegen etwas, was sie gar nicht kennen.”
Es darf doch – da wir alle es ja jetzt wissen, was wir vorher schon qua leaks gekannt haben – ernsthaft die Frage ins Kalkül gezogen werden, ob nicht einer Prüfung – ob die Voraussetzungen des Art 20 Abs. 4 des Grundgesetzes – Widerstandsrecht – vorliegen – näher getreten werden sollte – ja muß?!
Ps: Danke für Ihren Kommentar. Er wartet auf Freischaltung. Bitte haben Sie Geduld und senden Sie ihn nicht mehrfach ab. – ok –
mit F.K.Waechter – NÖ WIESO!
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Nachklapp –
Die anstehende politische Auseinandersetzung halte ich mit dem Paradigmenwechsel – dem erstmaligen verfassungs- wie vökerrechtswidrigen konkreten Kriegseintritt ‚ schlands via Bombardierung Kosovo – vergleichbar.
Denn neben der Aushebelung des – staatlichen – Rechtsstaates –
zugunsten demokratisch nichtverantwortlicher-unkontrollierter Schiedsgerichte – soll statt der bisherigen ex-staatlicher Lobbypraxis – dieser Lobbyismus verfassungswidrig für den Industriellen Komplex –
unmittelbar in den Gesetzgebungsprozeß von Parlament und Exekutive implantiert werden.
Das ist nicht nur mit demokratischen Grundsatz – one man one vote – also der Stimmengleichheit nicht vereinbar, sondern beinhaltet eine verfassungswidrige partielle Selbstentmachtung von Exekutive und Parlament;
Damit aber liegen mehrfache Verstöße gegen die durch die Ewigkeitsgarantie des Art 79 Abs 3 des Grundgesetzes – GG – garantierte Balance der drei Gewalten Gesetzgebung Exekutive sozialer Rechtsstaat( Judicative) vor;
Denn diese sind damit nicht hinbar der Kontrolle durch den Souverän – das Volk – die Bürger dieser Republik via Wahl entzogen.
kurz&konkret – Lobbyisten – noch dazu unbekannte – sind nicht abwählbar!!
Das aber verbietet ohne wenn und aber das Grundgesetz – die Verfassung – dieses Staates.
Das sollten – das werden wir nicht hinnehmen. Versprochen.