In Stuttgart wurden die zwei Führer der ruandischen Hutu-Miliz FDLR wegen Gräueltaten im Ausland verurteilt. Die Urteile sind kurios.
„Analyse FDLR-Urteil
Ein Urteil voller Widersprüche
Die Richter erklären die FDLR zur terroristischen Vereinigung. „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ habe sie aber nicht begangen.…“
Mit Verlaub – Herr Johnson –
‚Analyse‘ – dann lassen Sie doch einfach mal – auch wenns Ihnen offensichtlich schwerfällt – solchenfalls den dicken Stift weg. Besser is das.
Les ich Ihrs richtig – hat das Gericht nüchtern – entspr. in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten – entschieden –
Daß der angezogene Tatbestand nach seiner Überzeugung nicht nachgeweisen ist. Punkt.
Ob demgegenüber die Revision darin einen Rechtsfehler über Inhalt und Rechweite des Tatbestandes feststellen – &
kurz – die Subsumtion im Ergebnis sodan als fehlerhaft ansehen werden wird ->
Ward sich all utwiesen.
(war für „Analyse“ gedacht ->