Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat sich schon festgelegt: Die Räumung des Schlossgartens war rechtswidrig.
Na Servus.
Welche Ironie – a Farce.
Die Richter machen – was Verwaltungsrichter qua Gesetz zu machen haben: zur Wahrung des Rechtsfriedens eine Anerkennung der Rechtslage beider Verfahrensbeteiligter ohne gerichtliche Entscheidung im Rechtsgespräch der Verhandlung herbeizuführen.
Kretschi & seine Dilettantenlaienschar spielt derweil solcherart wider besseres Wissen mit dem Rechtsstaat Fußball!
(Wies K-ler ja schon immer gern –
Weil eh so bürgerlich – getan haben!¡)
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& nochens ->
Zur allgemeinen Erhellung – aus eben solchen Gründen sind den Verwaltungsrichtern ehrenamtliche Richter beigeordnet, die die Verwaltung bestimmt – öh auswählt.
Einmal trafs besonders schlau einen ehemaligen Kämmerer ->
Nur kurz – fiel doch anschließend auf dem Flur der finale Satz:
“ Ja – auch Richter müssen sich an Recht & Gesetz halten.“
So geht das.