Unabhängigkeit der Justiz Straffe Hierachie für Staatsanwälte – Christian Rath

Heiko Maas und Harald RangeRichter und Anwälte streiten über das Weisungsrecht der Politik gegenüber Staatsanwaltschaften. Anlass: Die Entlassung von Harald Range.
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Fein beobachtet –

„…Der einzelne Staatsanwalt ist dagegen überhaupt nicht unabhängig. Er ist in eine straffe Hierarchie eingebunden und muss die Weisungen seiner Vorgesetzten befolgen. An der Spitze jeder Staatsanwaltschaft steht ein Leitender Oberstaatsanwalt,…“

& – darf man als Impression aus einem kleinen Städtchen -im Westfälischen – pars pro toto – ergänzen:“ der als Flügelmann vorweg – mit wehenden Schlips&Silberstiftekopp die hierarchisch geordnete öh HühnerSchar der meist Herren StA im übrigen – in ordentlichem Zwirn durchs Tal zur RP-Kantine zügig fürwahr – zum Essen führt – den Schwanz bilden – klar die Refis! Über allem eine – gewichtige Wörtersalatodeurewolke des – klar schwer Dienstlichen.

(ps – warum mir dabei – durchweg Deges Songzeile einfiel –
„…dann kommen sie zurück – mit dem gleichen bösen Blick…“ …schwer zu sagen.;)

pps Wenn frauman das Weisungsrecht in seiner Differenzierung bis hin zur unabhängigen Figur des sog. Untersuchungsrichters unter rechtsstaatlichen Aspekten –
einschl. Schutz der Menschen- & Bürgerrechte! – ernsthaft ausloten wollte Und zwar über den stark preußisch-obrigkeitsstaatlich geprägten Tellerrand hinaus – ja dann kann das in einem ersten Schritt nur gelingen – Wenn die vielfältigen rechtsstaatlichen Antworten/Konstruktionen der übrigen EU-Länder in den Blick genommen werden – die ja nach WK II – durchaus veränderte Ausprägungen einschl. Rücknahmen erfahren haben.

Ferner kann auch ein Blick auf die sog. Finanzsheriffs in der Steuerfahndung nicht schaden. Wer die fitten Kappen a Commerz-Ffm live erlebt hat – ihre Schilderungen zu dem Reaktionen – nachdem sie mal eben das Büro des Herrn Vorstandsvorsitzenden unter Mitnahme des ein oder anderen – nunja Belegs – hatte einmal mehr so einen
Sniff davon – welche Wohltat in der (richterlichen) Unabhängigkeit ohne Weisungsrecht liegt.
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O-Ton;“ Entweder Sie stimmen einer psychatrischen Untersuchung – öh freiwillig zu – Oder Sie werden Amtsleiter in. . . Wollten Sie doch immer schon.“
Das vor dem Hintergrund das zwar die Öberschten was von
“ Prüfungstiefe reduzieren“ „Ausgewogenes Vorgehen“ -zwar hörbar, aber doch nicht a face murmelten &
Sowas wie eine Anweisung – igittigitt – wir doch nicht – hier schon gar nicht – etwa – gar schriftlich – verBITTE???
Nie – in Worten NIE – gesichtet wurde.
So geht das.


—— klar – geschreddert by modzis youth force

@RAINER B. korrekt – & Küppersbusch – http://www.taz.de/Die-Woche/!5217009/

war praktisch der einzige – der den
klassischen Referendarfehler gefunden –
Zumindest aber offen benannt hat –
Merk auf – kein Jurist!

Nicht – daß ich annehme –
Daß Range sich über den
Fehler in der Reihenfolge –
Ermittlungsverfahrenseröffnung/
Gutachten ante – & die rechtlichen Konsequenzen für die Betroffenen –
Nicht im klaren war! Aber – ok –

Ludwig Thoma – hat dafür die (zusätzliche) Lösung – nunja parat:
„Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.“ stammt nicht von Kurt Tucholsky. Das Zitat stammt von Ludwig Thoma und lautet richtig: „Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand“ (aus der Kurzgeschichte „Der Vertrag“ über den königlichen Landgerichtsrat Alois Eschenberger). http://www.schweizer…k.html?id=13672
(wobei der Streitwert nich 50.T –
sondern nur 4.T € beträgt;)

Quarantaine du taz
Bitte haben Sie Geduld und senden Sie ihn nicht mehrfach ab. – ok – mit F.K.Waechter – NÖ WIESO!
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Sorry – das „ante“ – ist mißverständlich –
vorher –  d.h. vor Eröffnung des Ermittlungsverfahrens ein Rechtsgutachten wäre korrekt gewesen;
post – also nachträglich – Geht gar nicht!

http://www.taz.de/Unabhaengigkeit-der-Justiz/!5218459/

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