Auskunftsrechte bei Behörden Informationen ohne Freiheit – Ralf Pauli

FREIHEITphotocase97hd2tyr55908631Am 28. September ist der „Right to know day“. Bei behördlicher Transparenz rangiert Deutschland sehr weit hinten.

Siggi Plopp – hat das alles doch abschließend beantwortet!

„Ach – Sie haben Unterschriften gesammelt und demonstrieren gegen etwas,
Was Sie noch gar nicht kennen!“

Das ist der Grundansatz: Nicht –
„Wir sind Bürger – &  Leisten uns einen Staat – & Den bezahlen wir dann auch mittels  Steuern & Abgaben!“

NEIN! – Der reaktionär-autoritäre  Staat – leistet sich Bürger – Soweit diese nicht stören! Dafür erhebt der Staat Steuern!
(Büchner – Der Hessische Landbote)

Das – wurde lange vor den Info-Gesetzen verhandelt.  In den 60/70er Jahren!
Bei der Schaffung der  VerwaltungsverfahrensGesetze in Bund und Ländern.
Da saßen in den Behörden / der Justiz / der Wissenschaft /
kurz – staatlicherseits – die  Anhäger/Überlebenden der Autoritär-Totalen – mindestens aber der  totalitären Staatsauffassung noch fest im Sattel –
Allen voran Ernst Forsthoff (Der totale Staat) – Lieblingsschüler des Kronjuristen der Nazis –  Carl Schmitt – Der Führer schützt das Recht!
& die übrige Carl-Schmitt-Fronde.

Die liberalen demokratischen bürgerfreundlichen  ‚Kräfte‘ – vorweg Hans Julius Wolff & die  sog. Freiburger Schule im Verfassungsrecht
Ehmke Hesse Häberle et al –  Konnte sich demgegenüber gerade im
Verwaltungsverfahrensrecht – Den dazu ergehenden Gesetzen (VwVfG)
nicht durchsetzen.

Hinzukam – daß – anders als Karlsruhe zu den  Freiheitsrechten –
Das Bundesverwaltungsgericht bei offen gebliebenen Zweifelsfragen –
Tendenziell ’staatstragend‘- Gegen – bürgerlich-freiheitliche Auslegung entschied
(z.B. Jahresfrist der Verjährung § 48 abs. 4 S 1 VwVfG) und fortbildete.

Von dieser reaktionären Folie sind die  viel später unternommenen Versuche von Transparenz –  zugunsten der Bürger zu betrachten & zu bewerten.

Kurz – Siggi takes it all;) Plopp!¡

http://www.taz.de/!5236098/#bb_message_3297490

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