@MISANTHROP(-> strafbare Taten)
Mit Verlaub – was Sie beschreiben & zu recht anprangern – sind grad nicht das – was Herr Rath beschreibt – „Rassistenaufläufe“ – !
So widerlich sie – er läßt da ja keinen Zweifel – auch sind, sind sie von der verfassungsgarantierten
Meinungs- & Demonstrationsfreiheit gedeckt – wie die von ihm angemahnten Gegendemonstrationen auch.
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@MISANTHROP(-> @lowandorder ->strafbare Taten)
Da ist bzgl. der Taten ja kein Dissens –
Anderwo hab ich der Frau Bundeskanzlerin mit Bedacht die – noch heute bei mir Schauder auslösenden Worte des -(„Einen hatten wir“) – (1972)
Bundespräsidenten Gustav Heinemann in den Mund gelegt -„. . .ruchlose Tat . . “
vgl. http://www.taz.de/Merkel-ueber-rechte-Gewalt-in-Heidenau/!5226090/
http://www.taz.de/Kommentar-Demos-vor-Fluechtlingsheimen/!5222602/