Ohne Ticket im Nahverkehr Schwarzfahrer auf Schleichwegen – Martin Kaul

Präsentation neuer BVG - BusseStatt mit Fahrschein sitzen sie mit großen Schildern in Bus und Bahn. Darauf steht: „Ich fahre schwarz“. Kann jemand, der so ehrlich ist, verurteilt werden?

Naja – so Stulle ist das gar nicht –
& – mit Verlaub – sonderlich spitzfindig ist das nun auch nicht –

Denn –
“ . .Denn weil der Paragraf 265 a im Strafgesetzbuch das „Erschleichen“ unter Strafe stellt, argumentieren die Aktivistinnen und Aktivisten genau umgekehrt: Es könne schließlich nicht von Erschleichen die Rede sein, wenn die Schwarzfahrer mit großen Schildern ganz bewusst auf sich aufmerksam machten. . .“

Das ist nämlich nicht alles – es ist vor allem in den meisten Fällen niemand da – der getäuscht werden könnte.

Ein kölscher Amtsrichter spricht/sprach(?) genau mit der Begründung durch die Bank frei
(eine Etage „höher“ einkassiert.

Und wems dabei schlichtweg ums Prinzip geht – der sei daran erinnert –
nulla poena sine lege – hieß es schon bei den ollen Römern –
(zudem abgesichert durch das sog. Analogieverbot im Strafrecht –
mit dem in Einzelfällen leider schon mal Fußball gespielt wird;(

also
Keine Strafe ohne Gesetz –
d.h, ohne daß der Tatbestand eines Gesetzes – hier § 265 a erfüllt ist –
und – sorry – das ist er in diesen – jedenfalls den schaffnerlosen – Fällen eben gerade nicht.
http://www.taz.de/Ohne-Ticket-im-Nahverkehr/!155722/
Martin Kaul36