Prozess zu Stuttgart 21 Gegner bekommen recht

Prozessauftakt zum Wasserwerfereinsatz bei Stuttgart 21Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat sich schon festgelegt: Die Räumung des Schlossgartens war rechtswidrig.

Na Servus.
Welche Ironie – a Farce.

Die Richter machen – was Verwaltungsrichter qua Gesetz zu machen haben: zur Wahrung des Rechtsfriedens eine Anerkennung der Rechtslage beider Verfahrensbeteiligter ohne gerichtliche Entscheidung im Rechtsgespräch der Verhandlung herbeizuführen.

Kretschi & seine Dilettantenlaienschar spielt derweil solcherart wider besseres Wissen mit dem Rechtsstaat Fußball!
(Wies K-ler ja schon immer gern –
Weil eh so bürgerlich – getan haben!¡)
————-
& nochens ->
Zur allgemeinen Erhellung – aus eben solchen Gründen sind den Verwaltungsrichtern ehrenamtliche Richter beigeordnet, die die Verwaltung bestimmt – öh auswählt.
Einmal trafs besonders schlau einen ehemaligen Kämmerer ->
Nur kurz – fiel doch anschließend auf dem Flur der finale Satz:
“ Ja – auch Richter müssen sich an Recht & Gesetz halten.“
So geht das.

http://www.taz.de/!5248707/#bb_message_3311667

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert