Unabhängigkeit von Sachverständigen Horst und die Gutachter – Christian Rath

Asylverfahren am Verwaltungsgericht DüsseldorfDer Expolizist Horst Glanzer versteht sich als Justizopfer. Jetzt sieht er sich als Urheber eines Gesetzentwurfs der Regierung zu neutralen Gutachten.

„…Die neue Auskunftspflicht für Sachverständige wird am Problem aber möglicherweise nur wenig ändern.…“

Ja. Weil das eigentliche Problem bei der
Auswahl! der Gutachter im konkreten Fall wie generell liegt.
Im Nachhinein – das hat Christian Rath sehr richtig angemerkt,
ist mehr als schwierig dranzukommen –
Selbst wenn Bedenkliches auftaucht – wahrgenommen wird etc.

In 30 Jahren an drei Gerichten in nahezu allen vor Verwaltungsgerichten zu verhandelnden Materien habe ich eine systematisch-rationale, sachlich überprüfbare
Auswahl nicht feststellen (auch selber nicht herstellen) können.
Von der Hand in den Mund – schon immer den/die – nehmen andere Gerichte auch – den kenn ich, guter Mann – Herr/Frau Kollege(a) den nehm ich auch immer …die Kette läßt sich beliebig fortstricken – häufig alles Spruchkörperintern!!
Auch gerichtsinterne Gutachterlisten – so sinnvoll grundsätzlich – erweisen sich bei genauer Prüfung als ähnlich entstanden.
Bis hin zu – bei „Justiz von unten“ sprachlos selbst erlebt –
im Freiheitsentziehungs/Unterbringungsbereich – Berücksichtigung von sonst als eher suboptimal eingeschätzten, leichter instrumentalierbaren
‚Fachleuten‘.

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Alles vor der Folie – daß auf Richter- wie Gutachterseite häufig ein tiefes Mißverständnis über Rollen- und Aufgabenverteilung vorliegt.
Banal gesprochen – Richter verstecken sich mangels Kenne gern hinterm Gutachter(n)
Obwohl sie qua Gesetz die Entscheidung zu verantworten und in der Sache!! zu begründen haben;
Andererseits Gutachter – gerade im Psychiatrischen/Freiheitsbereich –
verkennen ihre „Hilfsfunktion“ – „…der Richter ist gut beraten, wenn er meiner Meinung folgt“!(Vors. der Psychiatr.Vereinigung!).

Daß es andere Beispiele gibt (Atom-Senat OVG Lüneburg z.B.;)
enthebt nicht dem Zwang zur rechtsstaatlich adäquaten Lösung..
Listen wären ein Ansatz –
wobei beachtliche Grenze die richterliche Unabhängigkeit wäre
(habe selbst in Einzelfällen komplett andere Gutachter beauftragt!)
Listen – die vom Präsidium abgesegnet werden;
Abweichungen aber möglich.
(So jet aus der Hand – hat sich bei der Auswahl der Dolmetscher
im Ansatz als hilfreich erwiesen – wg. „der Aramäer, der zudem
gar kein kurdisch (& welches?) konnte)
——–
@KARLM (zu Teil 1)
@LOWANDORDER Leider richtig, zumal in den schwer überprüfbaren Fächern.

Aber selbst Ballistiker schreiben manchmal ziemlichen Unfug. Was sich aber anhand der hoffentlich gründlichen Dokumentation dann doch widerlegen läßt.

Zweite Meinung ist da immer hilfreich.
———

@KARLM  Ok – Das kann leider noch weitergehen –
( ich versuchs mal neutral) ->
Ein ordnungsgemäß planfestgestelltes gerichtsabgesegnetes Großprojekt – &

Däh – Es tritt eine palmströmsch ausgeschlossene Folge auf ->
Klage auf Beseitigung –
„Kann nicht sein!“ – s.o.;)

Was tun? – klar! -> ABER ->
“ …das einzige andere Institut wird …“
klar -> den Fehler nicht finden – &
klar -> warum!;(
(selten tritt das so klar zutage!)

Auch da dürfte der Gesetzesentwurf keine Abhilfe schaffen;
obwohl solche Konstellationen gar nicht so selten, häufig aber verdeckt sein dürften.

(- in concreto hilft manchmal die auf den ersten Blick problematische „Strömung“ ->
„…auch eine unzulässige – ja eine unbegründete Klage – kann Erfolg haben!“ – schwierig, aber ok; -> der
Richter – als Richter gefordert).

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