Vor dem Kölner Dom demonstriert Walter Herrmann seit den frühen 1990er Jahren gegen Israel. Nun wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
“ . . seine von der Polizei aus unerfindlichen Gründen geduldete „Dauerdemonstration“. . .“ ????
Ja wie? – geht´s noch? Wie kommt die taz denn auf dieses schmale Brett?
(ok – Demo-Recht war ja merkwürdigerweise noch nie euer Ding).
&Recherche – hier och nich, wa; is ja schon mal a taz angemahnt worden; (jetzt aber beie Welt).
kurz – schlicht nicht auf Höhe des Balles.
Ohne ins Detail gehen zu wollen – Ein bekannt findiger Kopf fand den Walter Hermann schützenden Dreh.
Spontandemonstration – That´s the goal – capito! Die ist nämlich (noch) nicht (einmal) anmeldepflichtig – und ohne Wenn&Aber grundrechtsgeschützt.
Und – hier kommt Schmunzeln auf – das Bundesverwaltungsgericht gab – öh – seinen Segen dazu. Denn die Domplatte gehört – und zwar unabhängig von Eigentumsfragen – zu den öffentlichen Wegen und Plätzen der Stadt Köln, so daß die Stadt Köln und seine Domherrlichkeiten düpiert bis heute in die Tischkante beißen.
Das Übrige steht auf einem – vielleicht aber gar nicht so – anderen Blatt.
http://www.taz.de/Urteil-gegen-Klagemauer-in-Koeln/!158003/