Urteil gegen „Klagemauer“ in Köln Verstoß gegen den Jugendschutz – Roland Kaufhold

DEU Deutschland Koeln Colgne 06 07 2013 Vor dem Koelner Dom weht die Regenbogenflagge ÂVor dem Kölner Dom demonstriert Walter Herrmann seit den frühen 1990er Jahren gegen Israel. Nun wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

“ . . seine von der Polizei aus unerfindlichen Gründen geduldete „Dauerdemonstration“. . .“ ????

Ja wie? – geht´s noch?  Wie kommt die taz denn auf dieses schmale Brett?
(ok – Demo-Recht war ja merkwürdigerweise noch nie euer Ding).
&Recherche – hier och nich, wa;  is ja schon mal a taz angemahnt worden; (jetzt aber beie Welt).

kurz – schlicht nicht auf Höhe des Balles.

Ohne ins Detail gehen zu wollen – Ein bekannt findiger Kopf fand den Walter Hermann schützenden Dreh.

Spontandemonstration –  That´s the goal – capito! Die ist nämlich (noch) nicht (einmal) anmeldepflichtig – und ohne Wenn&Aber grundrechtsgeschützt.

Und – hier kommt Schmunzeln auf –  das Bundesverwaltungsgericht gab – öh – seinen Segen dazu. Denn die Domplatte gehört – und zwar unabhängig von Eigentumsfragen –  zu den öffentlichen Wegen und Plätzen der Stadt Köln, so daß die Stadt Köln und seine Domherrlichkeiten düpiert bis heute in die Tischkante beißen.

Das Übrige steht auf einem – vielleicht aber gar nicht so – anderen Blatt.
herrmann02Walter

http://www.taz.de/Urteil-gegen-Klagemauer-in-Koeln/!158003/