US-Drohnenangriffe im Jemen Deutschland darf untätig bleiben – Hellke Ellersiek

Tribesmen stand on the rubble of a building destroyed by a U.S. drone air strike, that targeted suspected al Qaeda militants in AzanDie Kläger sind gescheitert: Berlin muss den USA nicht untersagen, die Militärbasis Ramstein für Drohnenangriffe im Jemen zu nutzen.

„… Der Regierung stünden durch die Gewaltenteilung außenpolitische Handlungsspielräume zu. Dazu gehöre auch die Bewertung, ob Drohnen völkerrechtswidrig seien. Die Kläger prüfen nun Rechtsmittel gegen das Urteil.…“

Dazu – zu Letzterem – kann angesichts der
– vorsichtig formuliert – steilen These
dieser Kammer des VG Köln nur dringend geraten werden;
Wenn – wie hier via Schutzfunktion –
d.h. das Menschenrecht auf Leben und Gesundheit
des Art 2 Abs 1 Grundgesetz – GG – die Antragsberechtigung bejaht ist – wird es angsichts des Verbots einer Beteiligung an AngriffsKriegshandlungen und dem Fehlen aber auch jeglicher völkerrechtlicher Rechtfertigung mehr als eng.
Insbesondere schon aufgrund auch der Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts;
kurz – auch der weiteste Ermessensspielraum hat begrenzende Struktur und Grenze.
Schwer vorstellbar – daß letztere bei Fehlem jeglicher rechtlicher Rechtfertigung nicht erreicht ist –
WANN DENN BITTE DANN!¿

http://www.taz.de/US-Drohnenangriffe-im-Jemen/!5201243/

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