„….Letzteres sei auch ein Grund dafür gewesen, die Ausgespähten nicht zu benachrichtigen; dazu ist das LKA nach dem Ende einer Überwachung eigentlich verpflichtet. Polizeipräsident Ralf Meyer sprach jetzt von „Ausnahmen“, die das Amt von dieser Pflicht entbunden hätten:
Nicht Einzelpersonen seien Ziele gewesen, sondern Gruppen. Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hält es sehr wohl für wichtig, die Betroffenen zu benachrichtigen: Es seien „persönliche Daten von Einzelnen“ erhoben worden.“
Wenn das so stimmt – wies da steht –
Dann kann frauman Den Rechtsstaat in HH – Getrost in die Tonne treten –
Das ist juristisches Stammtischniveau – Aller!! Beteiligter;
Unterste Kajüte.