Das Bundesverfassungsgericht entscheidet: Der Bundestag darf völkerrechtliche Verträge später mit einfachen Gesetzen korrigieren.
„Entscheidung des BVerfG – Demokratie vor Völkerrecht“
Dess ist so – an Schmarrn.
Wie der Beitrag ja dann auch fein säuberlich klarstellt;()
Danke.
——- ;()
offensichtlich nicht für
Jederfraumann;!¡)
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@ – tja – ihr tazis –
Jura ist zwar nur gehobener Dreisatz &
Fünffingersatz – seit den ollen Römern;)
Nein – nicht – A macht B in die Hose –
C – guckt zu – Wer hat recht!
Nein – aber – “ Wer Kann Was Von wem Woraus – Verlangen!“ – das reicht! That’s all!
Aber nicht jeder trägt den schönen tiefblauen Leinenband mit Goldschrift
Erich Kaufmann Pacta sunt servanda – „Unterm Arm“!;)() &
So leicht – Gelingt scheint’s eine schlüssige Darstellung des Problems &!
der Entscheidung via taz auch nicht! Jaja – die Mühen der Ebene!
kurz – Wat höbt wi lacht! Mit Verlaub – Nix für ungut!