Merkel über rechte Gewalt in Heidenau „In keiner Weise akzeptabel“ – Anja Maier

Germany France MigrantsErst nach einem Medien-Shitstorm wendet sich die Kanzlerin deutlich gegen Naziübergriffe. Zur Flüchtlingspolitik äußert sie sich nur vage.

Und da sind sie – lauthals rufend –  Haltet den Dieb!

Reden sich mit  „rechtem Pack bestrafen“ – & dergl.
Um – eh schon nicht mehr auszumachen – Kopf&Kragen.

“ . .Erst nach einem Medien-Shitstorm wendet sich die Kanzlerin deutlich gegen Naziübergriffe. . .“ –
Deutlich? – Ja wie denn??

Etwa mit – „„In keiner Weise akzeptabel“??
Gehts noch?

Deutlich hätte etwa so gelautet:
„Wir stehen vor einer ruchlosen Tat.
Und es war und ist nicht akzeptabel – daß – von mir als Kanzlerin mitverantwortet – in der näheren Vergangenheit Sätze gefallen sind – wie –
„Sollen wir das Geschäft der Schlepper betreiben?“

Dem gilt es jetzt und zukünftig – entschlossen entgegen zu treten.

Ich werde meine Richtlinienkompetenz dahingehend ausüben, daß einem solchen Denken staatlich wie öffentlich zukünftig eine Abfuhr erteilt wird;
die unabweisbaren Aufgaben zugunsten der Flüchtlinge in Europa werde ich zur Chefsache machen.“
————

@@ &@Rainer B.
„… Deutschland gebe „jedem das Recht, hier sein Anliegen vortragen zu können“, unabhängig vom jeweiligen Asylstatus. Sie freue sich, dass „die übergroße Mehrheit der Bürger das genauso sieht“.…“
Angie – verlogener Politsprech!
FDJ-Sekretärin as usual!
Denn ->
Vortragen – allein das nämlich  ist höchstens geblieben nach der Schleifung des Menschenrechts Asyl – Art. 16 a. F. Grundgesetz in Art. 16 a GG ( n.F.) 1992/1993.
Ein Asylverfahren nach Vortrag
In ! der Bundesrepublik Deutschland – wie früher – folgt daraus aber gerade nicht!! Im Gegenteil!
Denn ->
Letztlich kann das deutsche Asylgrundrecht dadurch eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, dass ein anderer Staat im Rahmen europäischer Zuständigkeitsvereinbarungen für die Schutzgewähr des Asylbewerbers zuständig ist und der Asylbewerber, ohne dass sein Asylantrag in der Sache geprüft wird, dorthin verwiesen wird.
Die Anerkennungsquote nach Art. 16a GG ist entsprechend gering und liegt seit 2002 bei unter 2 %.[1]
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Asylrecht_(Deutschland)
——–
@RAINER B. ->

MAIER47

 

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