Pläne für Asylzentren in Nordafrika Die Festungen des Innenministers

Immigrants try to cross Ceuta border fenceThomas de Maizière will Aufnahmezentren für Flüchtlinge in Nordafrika einrichten, um die Einreise in die EU zu steuern. Dort könnte über Asylanträge entschieden werden.

Herr Minister –
es dürfte unter anständigen Bürgern dieser Republik nunmehr Konsens sein – daß Sie den Begriff Rechtsstaat jedenfalls zukünftig nicht mehr unnütz im Munde führen sollten.

Denn – nach der Abschaffung des grundgesetzlich geschützten Rechtsgrundsatzes bei Asyl –
des Non-Refoulemente –
also des Asyl IN Deutschland im Jahre 1992 –
zugunsten eines Cordon sanitaire con Frontex –
Wollen Sie sich als Erfinder des endgültigen verfassungswidrigen Geisterprozesses in sogenannten Asylverfahren etablieren.

Zur Erinnerung: schon heute sind Asylverfahrensprozesse vor den Verwaltungsgerichten dieser Republik
einseitige Geisterprozesse.
Weil die sog. Beklagtenseite –
also die staatlichen Behörden –
also die Bediensteten des Bundesamtes für Asylangelegenheiten den mündlichen Verhandlungen generell fernbleiben; – was schon Skandal genug ist.
Also ein die rechtstaatliche Grundlage einer jeden Verhandlung bildendes Rechtsgespräch mit diesen nicht stattfindet – ja wg der Verweigerung des Erscheinens nicht stattfinden kann.

(Die kluge Richterin Hannelore Kohl hat dereinst diesem konsequenten Nicherscheinen versucht einen Riegel vorschieben mittels Versäumnisurteil – vergeblich.)

Sie aber sind Willens diese Form des Geisterprozess mittels Aufnahmelagern in Afrika endgültig zu perfektionieren;

Fragt sich nur und daher meine obige Anmahnung –
Warum Sie nicht den gerichtlichen Rechtsschutz konsequenter- und ehrlicherweise endgültig ganz abschaffen!

Denn – Außenkammern Afrika der Verwaltungsgerichte – ???
Das wollen sie doch bitte niemand weismachen –
Daß das dem Grundgesetz entspricht –
bis hin zum NS-begründeten Verbot von Sondergerichten.
Für inländische Verhandlungen als Geisterprozesse ohne mögliche Verfahrensbeteiligte dürfte im Ergebnis aber nichts anderes gelten;
Weil die Asylbewerber verfassungswidrigerweise gehindert sind sich effektiv – da liegt nach Karlsruhe die Latte – vor Gericht zu vertreten. Denn sie sind ja bekanntlich ihr eigenes Beweismittel.

Sie haben auf das Grundgesetz – die Verfassung dieser Republik – Ihren Amtseid geleistet – verlassen Sie diesen Ihren diametral entgegengesetzten Weg;
Aus humanitären wie rechtlichen Gründen.
http://www.taz.de/Plaene-fuer-Asylzentren-in-Nordafrika/!155401/

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