Thomas de Maizière will Aufnahmezentren für Flüchtlinge in Nordafrika einrichten, um die Einreise in die EU zu steuern. Dort könnte über Asylanträge entschieden werden.
Herr Minister –
es dürfte unter anständigen Bürgern dieser Republik nunmehr Konsens sein – daß Sie den Begriff Rechtsstaat jedenfalls zukünftig nicht mehr unnütz im Munde führen sollten.
Denn – nach der Abschaffung des grundgesetzlich geschützten Rechtsgrundsatzes bei Asyl –
des Non-Refoulemente –
also des Asyl IN Deutschland im Jahre 1992 –
zugunsten eines Cordon sanitaire con Frontex –
Wollen Sie sich als Erfinder des endgültigen verfassungswidrigen Geisterprozesses in sogenannten Asylverfahren etablieren.
Zur Erinnerung: schon heute sind Asylverfahrensprozesse vor den Verwaltungsgerichten dieser Republik
einseitige Geisterprozesse.
Weil die sog. Beklagtenseite –
also die staatlichen Behörden –
also die Bediensteten des Bundesamtes für Asylangelegenheiten den mündlichen Verhandlungen generell fernbleiben; – was schon Skandal genug ist.
Also ein die rechtstaatliche Grundlage einer jeden Verhandlung bildendes Rechtsgespräch mit diesen nicht stattfindet – ja wg der Verweigerung des Erscheinens nicht stattfinden kann.
(Die kluge Richterin Hannelore Kohl hat dereinst diesem konsequenten Nicherscheinen versucht einen Riegel vorschieben mittels Versäumnisurteil – vergeblich.)
Sie aber sind Willens diese Form des Geisterprozess mittels Aufnahmelagern in Afrika endgültig zu perfektionieren;
Fragt sich nur und daher meine obige Anmahnung –
Warum Sie nicht den gerichtlichen Rechtsschutz konsequenter- und ehrlicherweise endgültig ganz abschaffen!
Denn – Außenkammern Afrika der Verwaltungsgerichte – ???
Das wollen sie doch bitte niemand weismachen –
Daß das dem Grundgesetz entspricht –
bis hin zum NS-begründeten Verbot von Sondergerichten.
Für inländische Verhandlungen als Geisterprozesse ohne mögliche Verfahrensbeteiligte dürfte im Ergebnis aber nichts anderes gelten;
Weil die Asylbewerber verfassungswidrigerweise gehindert sind sich effektiv – da liegt nach Karlsruhe die Latte – vor Gericht zu vertreten. Denn sie sind ja bekanntlich ihr eigenes Beweismittel.
Sie haben auf das Grundgesetz – die Verfassung dieser Republik – Ihren Amtseid geleistet – verlassen Sie diesen Ihren diametral entgegengesetzten Weg;
Aus humanitären wie rechtlichen Gründen.
http://www.taz.de/Plaene-fuer-Asylzentren-in-Nordafrika/!155401/