Religionssymbole an Schulen Das Kopftuch ist frei – Christian Rath Daniel Bax

BLAUKOPFTUCHphotocasez4ek0q2y55630301Das Bundesverfassungsgericht spricht sich gegen pauschale Kopftuchverbote an Schulen aus. Zehn Fragen und Antworten zum Urteil.

Ok – erst mal im Detail lesen –
Aber als Nordlicht ist mir schon NRW bis heute ein nicht verfassungskonform klerikales Land –
Will sagen – jegliche politische wie religiöse Kennung in  Öffentlichen – also jederfrauman zugänglichen  staatlichen Schulen – hat für mich zu unterbleiben – (hab ich auch nicht anders erlebt – trotz der unausweichlichen pfäffigen schwarzgrauen Lehrergestalten – mühsam aber eingerahmt)

Eine Schule – in der Teile des Lehrkörpers mittels
mittels Kreuzen, roten oder schwarzen Stecknadeln, Kolping-Kreuze
am Revers (alles erlebt), Kippa, Nonnenhabit. Kopftuch etc
ihre politischen oder religiösen Präferencen
demonstrieren würden – sähe mich als Vater auf der Matte –
(oder – selbst als Schüler praktiziert –  direkt ansprechen oder den Direx fragen – was das denn solle)
Ich verkenne nicht – daß es mir schlicht nicht nachvollziehbar und – nicht aus dem Grundgesetz ableitbar ist – daß ich mich als Schüler einer Öffentlichen – also staatlichen Schule – im Unterricht mit – ja ausdrücklich als religiös konotierter – Gegenständen religiöser Ausübung konfrontiert –  also unausweichlich sehen soll.

Karlsruhe ist – auf den ersten Blick jedenfalls – unauflösbar inhärent –
Die Kreuze – ok auf Antrag – aus den Klassenzimmer verweisen –
Aber – am Körper getragene ausdrückliche religiöse Symbolgegenstände zulassen; Das ist – schlicht schizo – !

Es könnte – nach Rspr. zu „Notstands No“ – mal wieder Anlaß sein –
über verfassungswidrige Verfassungsrechtsprechung nachzudenken.
(ps – Herr Rath – jedenfalls Ihnen könnte geläufig sein –  daß die vor Karlsruhe befaßten Gerichte nicht dessen Vorinstanzen sind;)

Bitte haben Sie Geduld und senden Sie ihn nicht mehrfach ab. – ok –
mit F.K.Waechter – NÖ WIESO!
————
Na – wieder Ladehemmung im Schredderkasten ? ok – 2.0

Ok – erst mal im Detail lesen –

Aber als Nordlicht ist mir schon NRW bis heute ein nicht verfassungskonform klerikales Land –
Will sagen – jegliche politische wie religiöse Kennung in  Öffentlichen – also jederfrauman zugänglichen  staatlichen Schulen – hat für mich zu unterbleiben –  (hab ich auch nicht anders erlebt – trotz der unausweichlichen pfäffigen schwarzgrauen Lehrergestalten – mühsam aber eingerahmt)
Eine Schule – in der Teile des Lehrkörpers mittels
mittels Kreuzen, roten oder schwarzen Stecknadeln, Kolping-Kreuze am Revers (alles erlebt), Kippa, Nonnenhabit. Kopftuch etc ihre politischen oder religiösen Präferencen  demonstrieren würden – sähe mich als Vater auf der Matte -(oder/und – selbst als Schüler praktiziert – direkt ansprechen oder den Direx fragen – was das denn Bitte solle)
Ich verkenne nicht – daß es mir schlicht nicht nachvollziehbar  und – nicht aus dem Grundgesetz ableitbar ist – daß ich mich als Schüler einer Öffentlichen – also staatlichen Schule – im Unterricht mit – ja ausdrücklich als religiös konotierten – Gegenständen religiöser Ausübung konfrontiert –  also unausweichlich sehen soll.

Karlsruhe ist – auf den ersten Blick jedenfalls – unauflösbar inhärent –
Die Kreuze – ok auf Antrag – aus den Klassenzimmer verweisen –
Aber – am Körper getragene ausdrückliche religiöse Symbolgegenstände zulassen; Das ist – schlicht schizo – !

Es könnte –  nach deren Rspr. zu „Notstands No“ – mal wieder Anlaß sein – über verfassungswidrige Verfassungsrechtsprechung nachzudenken.
(ps – Herr Rath – jedenfalls Ihnen könnte geläufig sein –  daß die vor Karlsruhe befaßten Gerichte nicht dessen Vorinstanzen sind;)

Bitte haben Sie Geduld und senden Sie ihn nicht mehrfach ab. – ok –
mit F.K.Waechter – NÖ WIESO!
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Dreimal ist Bremer Recht

Hola – nem Häberle-Schüler – da schiß KTG noch freiherrlich in die adligen Pampers – 2x den Komm. schreddern – die Chuzpe muß frauman erst mal haben !
ok – 3.0 geht nochens

Na – wieder Ladehemmung im Schredderkasten ?
ok – 2.0

Ok – erst mal im Detail lesen –
———> s.o.

Da die wisch&weg-Truppe es sich angelegen hat sein lassen, meine Kommentare gleich dreimal zu schreddern –

hier nur so viel –
Die Wirrnis nach dem Beschluß aus Karlsruhe wird hier in den Kommentaren fein abgebildet.
Auf der einen Seite – gut auf Antrag – das Entfernen von Kreuzen – und ich denke jeglicher religiöser Symbole aus den Klassenzimmern in Öffentlichen, also staatlichen Schulen beschließen –

andererseits – gegen jeglichen bisherigen ordre public jedenfalls nördlich des Weiswursthorizontes –  das Tragen von ganz eindeutig und bewußt religiösen Symbolen a persona als mit der Verfassung – dem Grundgesetz – vereinbar beschließen.
Das ist mir nicht nachvollziehbare Wirrnis.

Warum ich als meinethalben freigeistiger Schüler – eindeutig anders als bisher – in einer Öffentlichen Schule mich unausweichlich mit religiösen Präferencen via religiösen Symbolen von LehrerInnen konfrontieren lassen muß – ist mir gleich welcher Religion (oder politischer Ausrichtung) schlicht nicht nachvollziehbar; (Stichwort: negative Religionsfreiheit);
Entsprechendes hat und hätte an meiner Penne in den 50/60ties kein Lehrer, auch kein Reli-Lehrer -gewagt – war schlicht out of bounds.

Diesen Paradigmenwechsel  – Kopftuch hin Kopftuch her – was anderes ist das nämlich nicht –  in der Rechtsprechung Karlsruhes läßt schlimmes Antifreihheitliches ahnen, ja befürchten.

Ps: Danke für Ihren Kommentar. Er wartet auf Freischaltung. Bitte haben Sie Geduld und senden Sie ihn nicht mehrfach ab. – ok –
mit F.K.Waechter – NÖ WIESO!
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ad usum delphini – it works

Da anderwo ausreichend dokumentiert –
hier mal ad usum delphini Fassung 2.0

Die Wirrnis nach dem Beschluß aus Karlsruhe wird hier in den Kommentaren fein abgebildet.
Auf der einen Seite – gut auf Antrag – das Entfernen von Kreuzen – und ich denke jeglicher religiöser Symbole aus den Klassenzimmern in Öffentlichen, also staatlichen Schulen beschließen –

andererseits – gegen jeglichen bisherigen ordre public jedenfalls nördlich des Weiswursthorizontes – das Tragen von ganz eindeutig und bewußt religiösen Symbolen a persona als mit der Verfassung – dem Grundgesetz – vereinbar beschließen.
Das ist mir nicht nachvollziehbare Wirrnis.

Warum ich als meinethalben freigeistiger Schüler – eindeutig anders als bisher – in einer Öffentlichen Schule mich unausweichlich mit religiösen Präferencen via religiösen Symbolen von LehrerInnen konfrontieren lassen muß – ist mir gleich welcher Religion (oder politischer Ausrichtung) schlicht nicht nachvollziehbar; (Stichwort: negative Religionsfreiheit);
Entsprechendes hat und hätte an meiner Penne in den 50/60ties kein Lehrer, auch kein Reli-Lehrer -gewagt – war schlicht out of bounds.

Diesen Paradigmenwechsel – Kopftuch hin Kopftuch her – was anderes ist das nämlich nicht – in der Rechtsprechung Karlsruhes läßt schlimmes Antifreihheitliches ahnen, ja befürchten.

ps : für den seherischen@Klaus Peter Frenzen http://www.taz.de/
Wers tragen kann;)
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@FRIEDRICH ZOLLER Ihnen ist – mit Verlaub – entgangen,
daß um „symbolträchtiges “ Lehrpersonal geht;
und – keine Scheu – was ich von
Schulaustauschschülerinnen (sorry meistens) singgeoutet gehalten habe –
will ich nicht verschweigen;
mag durchgehen als point pupertärer Entwicklung – gab sich aber auch durchweg im weiteren Spülwaschgang.
Bibelbelt als Teil Öffentlicher Schulstruktur war jedenfalls bisher
eindeutig – nicht Staatsraison;

Die ohnehin – z.B via Asylrechtschreddern -leidgeprüften Mütter und Väter des Grundgesetz dürften im Moment jedefalls mit erhöhter Schlagzahl in ihren Gräbern rotieren; Eine mutig-selbstbewußte – wie Elisabeth Selbert – in der Wolle gefärbte Sozial Demokratin – vorweg.
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@FRIEDRICH ZOLLER Sorry – wennses nochmal lesen wollen –

LEHRPERSONAL MIT KOPFTUCH
ODER ANDEREN RELIGIÖSEN SYMBOLEN BEHAFTET –

(der Scherz zu singout war nur der Lobhudelei auf selbstbewußte weihnachtsbaumschmückende Kopftuchmuslima „gemünzt“ -;)
brainwashing ist mir egal wo – auch im wissenschaftlichen Bereich ein Greul –
Ihnen ja scheints auch.

http://www.taz.de/Religionssymbole-an-Schulen/!156420/

KARLSRUHEkari

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