Die Richter am BGH haben die Tricks von Arbeitgebern abgelehnt. Der Mindestlohn muss auch an Feiertagen und bei Krankheit gezahlt werden.
Die Richter am BGH haben die Tricks von Arbeitgebern abgelehnt. Der Mindestlohn muss auch an Feiertagen und bei Krankheit gezahlt werden.
Schon möglich – daß es BGH-Richter gibt –
die das auch so sehen;)
Zivilrecht isses ja scho – gell!