Der BGH kippt überraschend das Räumungsurteil gegen Friedhelm Adolfs. Ob es im Treppenhaus gestunken habe, sei nicht ordnungsgemäß festgestellt worden.
“ . .Ob es im Treppenhaus gestunken habe, sei nicht ordnungsgemäß festgestellt worden. . .“
„. . Im konkreten Fall stellte der BGH jedoch eine Fülle von Verfahrensfehlern des Landgerichts Düsseldorf fest, sodass keine ordnungsgemäße Tatsachenfeststellung vorlag. . .“
Das nennt frauman – die sog. Bodenlosigkeitstheorie – d.h. auch ein Revisionsgericht – sonst nur zur Rechtsfragenklärung berufen – darf dann auf den Sachverhalt „durchgreifen“.
Ich will ja nicht kümen – aber überraschend ist daran – nachdem was zu lesen war – mit Verlaub – nix – „da konnste doch mit denn Krückstock an riechen“;
dufte.
http://www.taz.de/Urteil-zu-Zigarettengestank-im-Haus/!154968/